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Studiengebühren: Ja oder nein?

Newsmeldung vom 03.11.2010, Kategorie: Universität

In der Forschung & Lehre 11/2010 ist von den Professoren Wolfram F. Richter und Berthold U. Wigger der Beitrag „Ein Plädoyer für Studiengebühren“ erschienen (S. 804-806).

Sind Studiengebühren per se schlecht? Ja, sagen die Gegner und führen dies auf die sozialselektive Wirkung von Studiengebühren zurück, derzufolge Abiturienten aus einkommenschwächeren Haushalten vom Studium abgehalten werden. Da in Deutschland schon vor der Einführung von Studiengebühren und nach wie vor in den Bundesländern ohne Studiengebühren eine Selektion der Studierenden nach sozialer Herkunft der Fall ist (viel stärker als in anderen OECD-Ländern), stellt sich folglich nicht die Frage, ob eine soziale Selektion durch Studiengebühren ausgelöst wird, sondern nur, ob sie dadurch verstärkt wird.

Diese Frage lässt sich bislang nicht empirisch beantworten. Die Autoren wagen daher einen Blick in die USA, die von einer ähnlich hohen sozialen Selektion geprägt sind. Neuere Studien dort lassen Zweifel aufkommen, ob Studiengebühren diese Selektion tatsächlich verschärfen. Es spricht vieles dafür, dass andere Faktoren eine weitaus selektiver wirken. Im Wesentlichen können bildungsfernere Haushalte ihren Kindern nicht die Fähigkeiten vermitteln, die sich günstig auf höhere Bildung auswirken. Dieses Manko kann nicht durch Kostenvorteile substituiert werden.

Die Autoren plädieren daher dafür, die Nachteile von Studiengebühren durch günstige Darlehen zu kompensieren. Der KfW-Studienkredit wird - anders als das Bafög - unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern und ohne Sicherheiten gewährt, steht also jedem offen.

Weiters argumentierten Richter und Wigger aus Sicht des Humankapitalansatzes, dass die Studierenden durch ihr Studium höhere Einkommen erzielen, so dass es angemessen erscheint, ihnen die Kosten des Studiums aufzuerlegen. Hier liegt der klassische Investitionsgedanke zugrunde: Erst müssen Auszahlungen erfolgen, später kommen die Einzahlungen. Bei einem Hochschulstudium ist der Barwert sehr hoch, so dass es sich im Allgemeinen um ein sinnvolles „Investment“ handelt.

Nutznießer ist über höhere Steuereinnahmen auch der Staat. Aufgrund der Steuerprogression leidet er weniger stark an den (indirekten) Bildungsausgaben (in Form während des Studiums entgangenen Lohns) als er von den Mehreinnahmen profitiert. Dadurch halten die Autoren eine Subventionierung von Studienkosten für angemessen und plädieren für eine Absetzbarkeit der Studienkosten als Werbungskosten.

Unter dem Strich berechnen Richter und Wigger angemessene - fachunabhängige - Studiengebühren in Höhe von 1.700 Euro an Universitäten und von 700 Euro an Fachhochschulen pro Semester. Bei einer fachabhängigen Ausgestaltung würde es zu einer starken Streuung kommen: Jura- und Wirtschaftsstudierende kämen mit rund 370 Euro günstiger weg. Angehende Mediziner müssten schätzungsweise 12.000 Euro Semester für Semester zahlen, könnten die Kosten aber später bei der Steuer absetzen.

(Victor Tiberius)

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