Verdienen Professoren mit W-Besoldung zu wenig?
Newsmeldung vom 18.03.2009, Kategorie: Universität
Ja, das sagt zumindest das Verwaltungsgericht Gießen mit Beschluss vom 08.12.2008, Az. 5 E 248/07. Der Kläger war W2-Professor.
Das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W2, das überwiegend Professoren an Fachhochschulen erhalten, sei nicht mit dem Alimentationsgrundsatz vereinbar und somit verfassungswidrig. Grundbesoldung stehe in einem Missverhältnis zur erforderlichen Ausbildung, zur Beanspruchung des Berufs, zur hohen Verantwortung und zum Ansehen in der Gesellschaft. Es ist anzunehmen, dass grundsätzlich Gleiches für die W3-Professur gilt, da die Ausbildungsanforderungen durch die Habilitation noch höher sind. Der Akademische Rat, der nach A13 bezahlt wird, erhält kurz vor Renteneintritt sogar mehr als der Professor.
Gegenüber der früheren C3-Professur ist das Grundgehalt um rund ein Viertel niedriger und steigt nicht mehr mit dem Lebensalter. Stattdessen gibt es Leistungsbestandteile, die hochschulindividuell ausgehandelt werden. Dann kann der Professor für bestimmte Zielerreichungen Gehaltszuschläge erhalten. Denkbar sind etwa eine bestimmte Anzahl von Veröffentlichungen in referierten Zeitschriften, die Betreuung von Doktoranden oder das Einwerben von Drittmitteln.
Das Verwaltungsgericht hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, das nun über die Verfassungsmäßigkeit der W-Besoldung entscheiden soll.