Aktuelles

25.07.2010
Neuer Beitrag: Pfadabhängigkeitstheorie
12.06.2010
Positive Proteste
  • Home
  • Lebenslauf
  • Publikationen
  • Besprechungen
  • Links
  • Kultur
  • Aktuelles
  • Kontakt
  • Geschlossener Bereich

Interimsmanagement - rechtliche Aspekte und Einordnung

Inhalt

Interimsmanagement ist die befristete Wahrnehmung einer klar definierten Führungsaufgabe durch einen Interimsmanager bei bzw. in einem Unternehmen. Der Beitrag nimmt eine rechtliche Einordnung dieses in der personalwirtschaftlichen Praxis entwickelten Instituts vor.

Ob der Interimsmanager rechtlich als Arbeitnehmer des Unternehmens (im Zweierverhältnis), als Arbeitnehmer der Agentur (im Dreierverhältnis) oder als selbständiger Dienstleister oder Werkunternehmer zu qualifizieren ist, hängt nach Ansicht der Autoren von der konkreten Ausgestaltung seiner Tätigkeit ab.

Im Hinblick auf die klassischen Einsatzgebiete von Interimsmanagern spricht - vorbehaltlich der Einzelfallprüfung - viel für eine indizielle Einstufung als selbständige Dienstleistung.

 

Nachweis

Interimsmanagement – rechtliche Aspekte und Einordnung, in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, 21. Jg. (2004), Nr. 4, S. 190-194 (zusammen mit Oliver Haag).

 

 

 

  • Sitemap
  • Impressum