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Praxis

Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Victor Tiberius war von 2017 bis 2022 ehrenamtlicher Richter beim 13. Senat des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg.

Das Finanzgericht ist das unabhängige Fachgericht für Steuerrechts- und Zollrechtsstreitigkeiten, Kindergeld, Eigenheimzulage, Steuerberatungsangelegenheiten und Investitionszulagen. Ein Senatsurteil ergeht durch drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter, die alle eine Stimme haben. Bei Eilverfahren urteilen nur drei Berufsrichter eines Senats.

Die Wahl zum ehrenamtlichen Richter erfolgt durch einen Wahlausschuss aus einer Vorschlagsliste, die der Präsident des Finanzgerichts nach Anhörung der Berufsvertretungen (Industrie- und Handelskammern, Gewerkschaften, Vertretungen der Freien Berufe u. a.) aufstellt. Der Wahlausschuss besteht aus dem Präsidenten als Vorsitzendem, einem Beamten der Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin, einem Beamten der Generalzolldirektion in Cottbus und jeweils vier Vertrauensleuten, die von den Landesparlamenten Berlin und Brandenburg gewählt werden.

Seit 2007 haben die beiden Bundesländer Berlin und Brandenburg keine getrennten, sondern ein gemeinsames Finanzgericht. Sein Sitz ist Cottbus.